Das digitale Korsett oder: Über Wissen, Bildung und Künstliche Intelligenz

Da ist sie auch im Bildungsbereich angekommen: Die (generative) Künstliche Intelligenz (KI), der Heilsbringer mit dessen Hilfe endlich alle Probleme rund um Lernen und Wissenserwerb gelöst werden können: schnell, effizient und ohne großen geistigen Aufwand! Denn: „Es geht darum, das Lernen persönlicher und effektiver zu gestalten, Lehrkräfte zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.“ Personalisierte Lernansätze verbessern die Lernergebnisse und KI-generierte maßgeschneiderte Lernpläne unterstützen den Einzelnen optimal. Von Birgit Spies

Wenn «modern» zur Leerformel wird

Im Vorfeld von kantonal-schweizerischen Parlamentswahlen wie aktuell in Zürich lohnt sich ein Blick auf bildungspolitische Verheissungen. Rasch zeigt sich ein vertrautes Vokabular: Modern müsse Bildung sein, innovativ der Unterricht, heisst es allüberall. Modernität fungiert als Gütesiegel – nicht als pädagogische Kategorie. Von Carl Bossard.

Warum GenAI in der Schule mehr schadet als nutzt

Seit November 2022 sind Apps der „generativen Künstlichen Intelligenz“ (genAI) auf dem Markt. Wie nicht anders zu erwarten, fordern Anbieter, Wirtschaftsverbände und die üblichen Stiftungen den KI-Einsatz in Schulen und Bildungseinrichtungen, begleitet von den üblichen Digitalenthusiasten, Influencer und „Bildungsaktivisten“. Dumm nur, dass man wenig lernt, wenn man diese „Bullshit Generatoren“ (Stallmann, 2026) im Unterricht und (Hoch)Schulen einsetzt statt sich selbst etwas zu erarbeiten.

Eine außergewöhnliche Allianz

„“Wir“, das sind elf Personen aus Landesinstituten und aus der Wissenschaft, die mit der Unterstützung der Bertelsmann Stiftung die nachfolgenden Empfehlungen entwickelt haben“, heißt es in den „Empfehlungen für eine veränderte Lern- und Prüfungskultur“ vom Juni 2025. Von Peter Hensinger (diagnose funk)

Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Social Media-Verbot ab 16: Die juristisch relevanten Argumente

In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.

Der Schneefall als Manifestation des Unverfügbaren

«Gibt es dieses Jahr weisse Weihnachten?» Die Frage beschäftigt viele. Schon Wochen im Voraus werden Meteorologen bestürmt und bekniet. Doch erzwingen lässt sich der Schnee nicht, punktuell herstellen schon. Gedanken zur Unverfügbarkeit in Schule und Gesellschaft. Von Carl Bossard